Podologische Behandlung zu Hause

Podologische Behandlung zu Hause

Wann ist ein Hausbesuch sinnvoll?

Hausbesuche sind besonders geeignet für:

  • Senioren und Seniorinnen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
  • Menschen mit dauerhaften Mobilitätseinschränkungen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte).
  • Patientinnen und Patienten in der Regenerationsphase nach Operationen oder Verletzungen.
  • Personen mit chronischen Erkrankungen, die eine regelmäßige und fachgerechte podologische Versorgung benötigen.
  • Betreuungsbedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
  • Mehrpersonenhaushalte, in denen mehrere Patienten am gleichen Ort versorgt werden können.

Hinweis für gesetzlich Versicherte: Bitte beachten Sie, dass für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse der Hausbesuch explizit auf der ärztlichen Heilmittelverordnung vermerkt sein muss.

Für Pflegeeinrichtungen und Träger

Wir sind in Berlin und Brandenburg offiziell als Podologinnen zugelassen und arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen. 

Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit zahlreichen Trägern der Pflege, Betreuung und des betreuten Wohnens zusammen.

Unsere Kooperationspartner schätzen insbesondere:

  • Terminlich verlässliche Einsatzplanung: Pünktliche Durchführung der Behandlungen sowie strukturierte und zuverlässige Einhaltung der vereinbarten Besuchstermine.
  • Hohe fachliche Qualität: Podologische Behandlungen nach aktuellen medizinischen und fachlichen Standards.
  • Reibungslose Kommunikation: Enger, professioneller Austausch mit Pflegefachkräften und Einrichtungsleitung.
  • Gesetzeskonforme Dokumentation: Vollständige und lückenlose medizinische Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach BGB und SGB V.
  • Nachhaltige Entlastung des Pflegepersonals: Fachgerechte, eigenständige Durchführung der podologischen Behandlungsserien direkt in der Einrichtung.
  • Direkte Kassenabrechnung: Unbürokratische Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen bei vorliegenden Heilmittelverordnungen.

Wir übernehmen die vollständige podologische Versorgung in Ihrer Einrichtung – planbar, regelmäßig und zuverlässig.

Unsere Leistungen bei Hausbesuche

Wir bieten alle podologischen Leistungen auch als Hausbesuch an:
 
  • Podologische Komplexbehandlung auf ärztliche Verordnung
  • Fachgerechte podologische Nagelbearbeitung (z. B. Kürzen, Fräsen, Ausdünnen)
  • Behandlung krankhafter Nagelveränderungen, einschließlich verdickter oder pilzverdächtiger Nägel
  • Podologische Nagelkorrektur mittels professioneller Spangentherapie bei eingewachsenen oder eingerollten Nägeln
  • Fachgerechte Hornhautabtragung sowie Behandlung von Hyperkeratosen
  • Podologische Entfernung von Hühneraugen (Clavi)
  • Individuelle podologische Druckentlastungen und Schutzmaßnahmen
  • Podologische Begleitbehandlung bei Diabetes mellitus ausschließlich auf ärztliche Verordnung
  • Druck- und schmerzentlastende podologische Maßnahmen sowie präventive Behandlungen
  • Fachliche Beratung zur Fußgesundheit und zur podologischen Prävention

Abrechnungshinweis:

Podologische Leistungen können als Heilmittel über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, sofern eine gültige ärztliche Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“ vorliegt. Darüber hinaus bieten wir sämtliche Leistungen auch als Privatleistungen für Selbstzahler an.

Alle Behandlungen erfolgen nach den gleichen hohen Standards wie in unserer Praxis.
Viele Maßnahmen sind als Heilmittel abrechenbar, wenn die ärztliche Verordnung vorliegt.
Ohne Rezept jederzeit als Privatleistung möglich.

Wie funktioniert ein Hausbesuch?

Terminvereinbarung:

  • Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns bequem per E-Mail unter [email protected].
  • Wir vereinbaren einen passenden Termin

Vorbereitung:

  • Wir bringen alle notwendigen mobilen Geräte und Materialien direkt zu Ihnen.
  • Die Verwendung von sterilen Instrumentensets erfolgt nach den gleichen strengen Hygienevorschriften wie in unserer Praxis.
  • Sie müssen nichts vorbereiten

Behandlung:

  • Professionelle podologische Behandlung in Ihrer gewohnten Umgebung.
  • Gewährleistung der gleichen Behandlungsqualität wie in den Praxisräumen.
  • Individuelle Beratung und Nachsorge.

Abrechnung:

  • Transparente Preisgestaltung: Klare Übersicht der Kosten für die Behandlung und die Anfahrtspauschale.
  • Krankenkassenleistung: Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich, sofern eine gültige Heilmittelverordnung mit dem expliziten Vermerk „Hausbesuch“ vorliegt.
  • Privatleistung: Alle Leistungen können selbstverständlich auch jederzeit als Privatleistung für Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Unsere mobile podologische Versorgung erfüllt sämtliche gesetzlichen Auflagen:
 
  • Klasse-B-Sterilisation: Höchster Hygienegrad durch zertifizierte Autoklaven.
  • MPBetreibV-konform: Strikte Einhaltung der gesetzlichen Aufbereitungsrichtlinien.
  • Einzel-Instrumentensets: Für jeden Patienten individuell und steril verpackt.
  • Rechtssichere Dokumentation: Lückenlose Erfassung gemäß BGB und SGB V.
  • Sorgfalt bei Risikogruppen: Sichere Behandlung (Diabetes/PNP) bei intakter Haut.

Wir bringen alle Materialien und Instrumente steril vorbereitet mit –

für maximale Sicherheit.

Kostenübernahme durch Krankenkasse

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten bei Hausbesuchen?

Die podologische Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs ist eine Kassenleistung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
 
1. Es liegt eine verordnungsfähige Diagnose vor
Die GKV übernimmt Hausbesuche bei podologischer Therapie nur, wenn eine der folgenden Diagnosegruppen auf der Heilmittelverordnung (Muster 13) angegeben ist:
DF – Diabetisches Fußsyndrom
NF – schwere sensible oder sensomotorische Polyneuropathie
QF – neuropathisches Schädigungsbild infolge einer Querschnittlähmung
Wichtig: Eine ärztliche Heilmittelverordnung ist nur 28 Tage gültig.
Das bedeutet: Die erste Behandlung muss spätestens am 28. Tag nach Ausstellung des Rezepts erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre
Gültigkeit und muss vom Arzt neu ausgestellt werden.
✅ In diesen Fällen ist die komplette podologische Komplexbehandlung inklusive
Hausbesuch abrechnungsfähig.
 
2. Die ärztliche Verordnung ist korrekt ausgefüllt
Die Verordnung muss von Ihrem Arzt vollständig und gemäß Heilmittelrichtlinie (Stand 16.06.2025) erstellt werden. Typischerweise enthält sie Angaben zu:
• Heilmittel (z. B. „Podologische Komplexbehandlung“)
• Diagnosegruppe (z. B. DF/NF/QF)
• ggf. einem medizinischen Grund für den Hausbesuch (z. B. eingeschränkte Mobilität)
Wichtig:
Die genaue Ausfüllung obliegt ausschließlich Ihrem behandelnden Arzt.
Nur mit einer solchen Verordnung kann der Hausbesuch mit der Krankenkasse abgerechnet werden – vorbehaltlich der Prüfung durch die Kasse.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen dienen nur der Orientierung und ersetzen keine ärztliche Beratung (§ 11 HWG).
Verordnung prüfen lassen (kostenfrei für unsere Patient:innen)

Was wir mitbringen

✓ Vollständig sterile Behandlungsausrüstung
✓ Moderne podologische Geräte
✓ Alle notwendigen Materialien
✓ Einwegunterlagen für Hygiene
✓ Professionelle Desinfektionsmittel

Sie benötigen nur:
• Einen ruhigen, sauberen Platz zum Sitzen oder Liegen
• Zugang zu fließendem Wasser (für uns)

Servicegebiet

Hausbesuche bieten wir an in:
Berlin-Marzahn und umliegenden Bezirken
Gesamtgebiet Berlin (mit 30€ Pauschalpreis)
Brandenburg (Preis auf Anfrage)
Bitte kontaktieren Sie uns für Termine außerhalb Berlins, um einen individuellen Preis zu vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Hausbesuch?
Die Behandlungsdauer entspricht der Dauer einer normalen Behandlung in der Praxis (ca. 30-45 Minuten). Zusätzlich kommen An- und Abfahrt hinzu.
Ja, mit einer gültigen Heilmittelverordnung (Muster 13) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Fahrtkosten müssen jedoch privat gezahlt werden.
Bei Absage bis 48 Stunden vor dem Termin entfallen die Fahrtkosten. Bei späterer Absage werden die Fahrtkosten in Höhe von 30€ berechnet.
Ja, bei Hausbesuchen können mehrere Personen im gleichen Haushalt behandelt werden. Wir besprechen dies bei der Terminvereinbarung.

Ja, wir bieten vollständige podologische Versorgungsserien für Einrichtungen an.
Siehe Für Pflegeeinrichtungen und Träger für Details.

Bereit für einen Hausbesuch?

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