Hausbesuche sind besonders geeignet für:
Hinweis für gesetzlich Versicherte: Bitte beachten Sie, dass für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse der Hausbesuch explizit auf der ärztlichen Heilmittelverordnung vermerkt sein muss.
Wir sind in Berlin und Brandenburg offiziell als Podologinnen zugelassen und arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen.
Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit zahlreichen Trägern der Pflege, Betreuung und des betreuten Wohnens zusammen.
Unsere Kooperationspartner schätzen insbesondere:
Wir übernehmen die vollständige podologische Versorgung in Ihrer Einrichtung – planbar, regelmäßig und zuverlässig.
Abrechnungshinweis:
Podologische Leistungen können als Heilmittel über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, sofern eine gültige ärztliche Verordnung mit dem Vermerk „Hausbesuch“ vorliegt. Darüber hinaus bieten wir sämtliche Leistungen auch als Privatleistungen für Selbstzahler an.
Terminvereinbarung:
Vorbereitung:
Behandlung:
Abrechnung:
Wir bringen alle Materialien und Instrumente steril vorbereitet mit –
Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten bei Hausbesuchen?
Ja, wir bieten vollständige podologische Versorgungsserien für Einrichtungen an.
Siehe Für Pflegeeinrichtungen und Träger für Details.
Buchen Sie jetzt einen Termin für eine podologische Behandlung zu Hause
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